Beherbergungssteuer

 

Die Landeshauptstadt Dresden erhebt ab dem 1. Juli 2015

 

Beherbergungssteuerpflichtig sind grundsätzlich alle Besucherinnen und Besucher der Stadt, die in Dresden entgeltlich privat in Hotels, Gasthöfen oder Pensionen, Ferienunterkünften oder ähnlichen Beherbergungsstätten sowie auf Campingplätzen übernachten, soweit nicht ausnahmsweise eine Steuerbefreiung besteht. Die Übernachtung auf Wohnmobilstandplätzen ist steuerpflichtig, sofern besondere Sanitärräume angeboten werden.

Bei Unterkunft in Gästezimmern oder Ferienwohnungen, deren Betreiber innerhalb des Stadtgebietes von Dresden insgesamt weniger als fünf Plätze (Gästebetten) bereitstellen, fällt keine Beherbergungssteuer an (diese Regelung gilt nicht für Campingplätze und Wohnmobilstellplätze).

Bei weiteren Fragen zur Beherbergungssteuer in Dresden wenden Sie sich bitte direkt an die Landeshauptstadt Dresden: 

Steuer- und Stadtkassenamt, FB Aufwandsteuern, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden

E-Mail: steuer-stadtkassenamt(at)dresden.de

Telefon: (03 51) 4 88 20 86 

Telefax: (03 51) 4 88 28 98

 

Im Folgenden stellen wir Ihnen Downloads zur Information und Formulare zur Befreiung von der Steuer zur Verfügung.